Yoga und Ayurveda sind ein Weg für Körper, Geist und Seele.

An diesem individuellen Wochenende möchten Dir Skaidrit und Kathrin auf dem Thomashof Klein-Mutz zeigen, wie Du Deine Yogapraxis und Deine Ernährung für Dich passend gestalten kannst.

Yogalehrerin Kathrin praktiziert mit Dir typgerechtes Yoga im schönen Thomashof-Yoga-Atelier, wohltuend auf Dich abgestimmt.

Ayurveda-Köchin Skaidrit zeigt Dir, wie Du mit tollen Rezepten und Gewürzen Deine Mahlzeiten individuell zubereiten kannst.

Die beiden bieten Dir mit ihrem Workshop Impulse für dieses wohltuende, faszinierende und genussreiche Thema, sowie die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten.

Einladung

Termin

18. – 20. März 2022
Thomashof Klein-Mutz
329,- € zzgl. Anreise & Übernachtung

Anmeldung Yoga- und Genuss-Workshop

Anmeldung und weitere Infos unter www.genussvoll-kochen.info oder www.yoga-zeit-fuer-sich.de.

Übernachtung

Wenn Du auf dem Thomashof übernachten möchtest, kannst Du dich zwischen 4 gemütlichen und hochwertigen Ferienwohnungen entscheiden.

Zu den Ferienwohnungen

Ferienwohnung Heuboden Wohnzimmer mit rotem Stoffsofa
Ferienwohnung Heuboden

Für maximale Erholung und bestes Raumklima sind unsere Ferienwohnungen ausschließlich mit Naturmaterialien wie Lehmputz und Holz gestaltet worden.

Ferienwohnung Taubenschlag Vintage-Tisch mit blauen Stühlen
Ferienwohnung Taubenschlag

Das gesamte Hofgelände, der Garten, die Weiden und der begrünte Innenhof laden zum Spazierengehen in der schönen Natur ein. Genau richtig zum Abschalten und Erholen!

Thomashof Atelier Seminarraum
Yoga-Atelier
Zu den Ferienwohnungen

Infos zum Infektionsschutz

Alle Schutz- und Hygienebestimmungen findest Du auf unserer Seite Infektionsschutz.

Nach § 18 Sport der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom Land Brandenburg vom 23.11.2021 müssen wir als Betreiberinnen des Yoga-Ateliers folgende Bestimmungen sicherstellen:

  • Die Zutrittsgewährung nach der 2-G-Regel. Bitte bringe entsprechende Nachweise mit.
    Details siehe § 7 2G-Zutrittsgewährung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom Land Brandenburg vom 23.11.2021.
  • Die Erfassung der Personendaten aller Sportausübenden in einem Kontaktnachweis.

Zudem sind wir verpflichtet,

  • den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft zu gewährleisten.